Mitbestimmung und Beteiligung ist die Basis einer jeden Demokratie. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Organisation sind daher selbstverständlich in Entscheidungsprozesse einzubinden.
Junge Menschen haben gemäß Artikel 12 und Artikel 13 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht, ihre Positionen in die gesellschaftliche Diskussion im Hinblick auf die Zukunft einzubringen, um das Gemeinwohl und eigene Wohl aktiv mitzugestalten.
Das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschreibt Kinder- und Jugendmitbestimmung als zentrales Element der Kinder- und Jugendarbeit (vgl. §12 (2)).
Gelebte Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wird auch von der DPSG als Teil ihres Selbstverständnisses auf allen Ebenen des Verbandes angestrebt.
Wenn es um ihre Bedürfnisse und Wünsche geht, sind Kinder und Jugendliche die Expert*innen und wissen selbst am besten, was sie wollen und wie mögliche Lösungen aussehen können.
In diesem Sinne bemüht sich die DPSG auf allen Ebenen des Verbandes um eine möglichst intensive Einbindung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Entscheidungsprozesse. Wir ermöglichen dies durch die Mitbestimmung als zentrales Element unserer Kinder- und Jugendarbeit und bei der Ausbildung der Leiter*innen.
Die DPSG will junge Menschen ermutigen, Verantwortung zu übernehmen und ihre Zukunft selber mitzugestalten. Für dieses auch politische Handeln bietet sie Möglichkeiten wie die Wahrnehmung von Vorstandsämtern oder die Mitgestaltung bei Inhalten von Gruppenstunden.
Innerverbandliche Möglichkeiten der Mitbestimmungsformen wurden im Laufe der Zeit konsequent weiterentwickelt. So erhielten Wölflinge 1996 das Stimmrecht in der Stammesversammlung. Die damals kontrovers eingeführte Kindermitbestimmung ist heute selbstverständlicher Teil der Verbandsrealität.
Kinder und Jugendliche können und sollen (mit-)gestalten. Es gibt kein Argument dagegen, sie mitbestimmen zu lassen. Was Kinder und Jugendliche in der DPSG an Partizipationsmöglichkeiten erleben, prägt sie für ihr Leben.
Weil das so ist, wurde im Jahr 2019 auf der Diözesanversammlung des Diözesanverbands Aachen die AG Kinder- und Jugendmitbestimmung ins Leben gerufen und beauftragt, Wege aufzuzeigen sowie ein Konzept zu erarbeiten, wie Kindern und Jugendlichen die Partizipation an der Diözesanversammlung ermöglicht werden kann.
Die AG ist besetzt mit Mitgliedern der Stufenarbeitskreise, der Bezirke und des Referates Jugendpolitik. Im Januar 2020 begann die AG Ihre Arbeit. Gemeinsam wurden viele Wege durchdacht, um Kindern und Jugendlichen neue Mitbestimmungsformen zu eröffnen.
Einige Wege wurden genauer betrachtet, durch die AG bearbeitet, weiterentwickelt und zu einem Konzept zur Weiterarbeit im Verband zusammengefügt.
Dieses Konzept wurde auf der DV 2022 beschlossen und wenig später vom Hauptausschuss des DPSG Bundesverbandes bestätigt.
Auf dieser Seite findet ihr nun die Ergebnisse der Arbeit und mögliche Rahmenbedingungen und Erfordernisse der Partizipation von Kindern- und Jugendlichen auf Bezirks- und Diözesanversammlung, sowie Materialien zum Weg dahin über die Kinder- und Jugend-Konferenzen.
Wir werden diese Seite kontinuierlich erweitern und an den Stand der Umsetzung der Beschlüsse der DV 2022 anpassen.